Verhaltenskodex

Unsere Werte

Qualität
Die Homanit-Gruppe steht für höchsten Qualitätsanspruch bei Produkten und Kundenservice. Wir garantieren unseren Kunden einen hohen Qualitätsstandard und erwarten dies ebenso von unseren Lieferanten und Dienstleistern.

Zuverlässigkeit
Wir stehen zu unseren Aussagen - ungeachtet der Mühe, die uns das kosten mag.
Wir sind seit Jahrzehnten mit all unseren Angaben und unserem Handeln ein garantiert verlässlicher Partner.

Verantwortung
Wir ergreifen die Initiative und übernehmen die Verantwortung für unser Handeln und Tun. Wir sind bereit, für unsere Fehler einzustehen und daraus zu lernen.

Vertrauen
Wir pflegen einen partnerschaftlichen, offenen und fairen Stil im Umgang mit unseren Mitarbeitern1, Kunden, Lieferanten und Dienstleistern weltweit.
Wir begegnen uns mit gegenseitigem Respekt und Vertrauen.

Wirtschaftlichkeit
Für die Zukunft unseres Unternehmens sind die Qualität der Produkte und des Kundenservices zu marktgerechten Preisen sowie positive Ergebnisse unseres Handelns unabdingbare Voraussetzungen. In allen Aspekten immer wieder innovativ zu sein und stetig besser zu werden, ist unser tägliches Ziel.

Die Homanit-Gruppe will in diesem Sinne stets die Nummer 1 und der beste Partner sein.


GELTUNGSBEREICH

Der vorliegende Verhaltenskodex gilt in der gesamten Homanit-Gruppe, also für folgende Gesellschaften:
Homanit Holding GmbH, München
Homanit GmbH & Co. KG, Losheim
Homanit Krosno Odrzańskie sp.z.o.o., Krosno
Homanit Polska sp.z.o.o.i.sp., Karlino
Homanit S.A.R.L., Schiltigheim
Homatrans sp.z.o.o., Karlino
Homatech Polska sp.z.o.o., Karlino
UAB Homanit Lietuva
Künftige unmittelbare oder mittelbare Tochtergesellschaften der Homanit Holding GmbH werden in diesen Verhaltenskodex einbezogen.


ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND PFLICHTEN

Die Einhaltung anwendbarer Gesetze sowie interner Regelungen und verbindlich eingegangener Selbstverpflichtungen bezeichnet Homanit als Compliance. Wesentliche Compliance-Vorgaben sind in diesem Verhaltenskodex zusammengefasst.

Jeder Mitarbeiter hat die Regelungen des Verhaltenskodex einzuhalten. Er ist verpflichtet, sich über den Inhalt des Verhaltenskodex zu informieren und an entsprechenden Schulungen teilzunehmen.

Alle Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion. Sie tragen insofern eine besondere Verantwortung und haben sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Regelungen des Verhaltenskodex beachten.

Der Verhaltenskodex kann durch interne Regelungen konkretisiert werden. Sie müssen im Einklang mit dem Verhaltenskodex stehen und sind in geeigneter Weise in den Unternehmen zu veröffentlichen.

Der Verhaltenskodex setzt einen Mindeststandard, der gegenüber milderen nationalen Gesetzen Vorrang hat. Zwingende nationale Gesetze gehen im Konfliktfall vor.

Fragen zum Verhaltenskodex sind rechtzeitig mit der Personalabteilung des jeweiligen Standortes zu klären.

Bei Beschwerden oder Konflikten ist es möglich, sich am jeweiligen Standort bei den Interessenvertretungen der Belegschaft sowie bei der Personalabteilung zu melden oder bei Bedarf eine anonymisierte Meldung im Briefkasten der jeweiligen Personalabteilung abzugeben.


INTERNATIONAL ANERKANNTE MENSCHENRECHTE, ARBEITS- UND SOZIALSTANDARDS

Homanit respektiert die international anerkannten Menschenrechte.

Als weltweit tätige Unternehmensgruppe achtet Homanit insbesondere die Grundsätze der internationalen Charta der Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ungeachtet der Gleichwertigkeit aller Menschenrechte sind für uns von besonderer Bedeutung

  • das Recht auf Chancengleichheit sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung
  • die Vermeidung jeglicher Form von Kinder- und Zwangsarbeit
  • die pünktliche, regelmäßige Zahlung mindestens des gesetzlichen Mindestlohns,mit einer nachvollziehbaren Lohnabrechnung und einem zuverlässigen Zeiterfassungssystem
  • das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungendie Einhaltung geltender Regelungen zur Arbeitszeit.

Homanit ist ein Arbeitgeber, bei dem Gleichberechtigung, Vielfalt sowie ein fairer und respektvoller Umgang miteinander eine wesentliche Rolle spielen, und erwartet deshalb von den Mitarbeitern ein entsprechendes Verhalten bei der Geschäftstätigkeit. Insbesondere haben alle Mitarbeiter die Rechte anderer und landesspezifische sowie kulturelle Unterschiede im geschäftlichen Kontakt zu respektieren.

Kein Mitarbeiter, sonstiger bei Homanit Beschäftigter, Stellenbewerber oder Geschäftspartner darf aus rassistischen Gründen oder aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, des Alters, der sexuellen Identität oder sonstiger gesetzlich geschützter Eigenschaften unsachlich behandelt, bevorzugt, benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Jede Form der Belästigung ist untersagt. Homanit toleriert keine Handlungen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder diese unterstützen.

Jeder Mitarbeiter soll sich dabei zugleich seiner eigenen Verantwortung bewusst sein und durch sein Handeln dazu beitragen, sein Arbeitsumfeld und die Ziele des Unternehmens zu fördern. Homanit lehnt Gewalt in jeder Form kategorisch ab. Jeder Mitarbeiter soll sich an seinem Arbeitsplatz und bei der Ausübung seiner Arbeit sicher fühlen. Drohungen, körperliche Gewalt und Beschimpfungen werden von Homanit nicht toleriert.

Homanit denkt an zukünftige Generationen.

Homanit fördert die interne und externe Aus- und Weiterbildung, da die Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten. Dabei wird auch an die nachfolgenden Generationen gedacht und geeigneten jungen Menschen Praktikumsprogramme, Ausbildungsmöglichkeiten und die Zusammenarbeit für Abschlussarbeiten angeboten.


UMWELT, SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND QUALITÄT

Homanit betrachtet den Schutz der Menschen vor Beeinträchtigung ihrer Sicherheit und Gesundheit sowie den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt als elementare Bestandteile unternehmerischen Handelns.

Die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der eigenen Produkte haben für uns oberste Priorität. Wir verbessern im Rahmen des Qualitätsmanagements stetig die eigenen Produkte und Herstellungsverfahren, um Fehler zu vermeiden, die Sicherheit weiter zu erhöhen und den Verbrauch von Energie und Rohstoffen zu verringern. Vor diesem Hintergrund sind alle hiermit befassten Mitarbeiter verpflichtet, sparsam und im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben mit den Ressourcen Luft, Wasser und Boden umzugehen. Abfälle sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Produktionsanlagen sind im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Vorgaben zu errichten und zu betreiben.

Wir haben hohe Standards für eine einheitliche Sicherheitskultur festgelegt. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sowie zur Verbesserung der Arbeits-, Anlagen- und Transportsicherheit entwickeln wir ständig weiter. Stoff- und produktionsbedingte Risiken werden planvoll und systematisch reduziert. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sind jederzeit alle relevanten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Alle Mitarbeiter haben in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich die anwendbaren Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsanweisungen zur Arbeitssicherheit in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Der Konsum von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz ist strikt untersagt. Alkoholkonsum kann nur im Einzelfall bei internen oder externen Veranstaltungen durch die Geschäftsführung der jeweils betroffenen Homanit Gesellschaft genehmigt werden. Es wird dabei jedoch ein maßvoller Genuss vorausgesetz.


VERBOT DER KORRUPTION

Homanit verbietet jede Form der Korruption.

Korruption bedeutet im Allgemeinen, dass jemand im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit oder einem öffentlichen Amt persönliche Vorteile fordert beziehungsweise annimmt oder anbietet beziehungsweise gewährt. Entsprechende Zuwendungen können etwa in einem Geschenk, einer Einladung oder einer sonstigen Gefälligkeit bestehen und demjenigen selbst oder einem Dritten, zum Beispiel einem Familienangehörigen, zugutekommen.

Da Korruption in der Regel den Wettbewerb verfälscht und bei Beteiligung eines Amtsträgers die Integrität staatlichen Handelns gefährdet, ist sie in nahezu allen Ländern gesetzlich verboten.

WAS IST VERBOTEN?

Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb zum Nutzen der eigenen Kunden und weiterer Geschäftspartner. Zudem respektieren wir die Unabhängigkeit von Amtsträgern. Deshalb ist bei Homanit jede Form von Korruption, einschließlich sogenannter Beschleunigungszahlungen, verboten. Beschleunigungszahlungen sind Zuwendungen gegenüber einem Amtsträger, die eine routinemäßige Amtshandlung, auf die ein Anspruch besteht, initiieren oder beschleunigen sollen.

Zuwendungen in Form von Bargeld oder bargeldähnlichen Mitteln sind bei Homanit untersagt.

WAS IST ERLAUBT?
In der Praxis stellen Geschenke und Einladungen gegenüber Mitarbeitern oder Geschäftspartnern die häufigste Art der Zuwendung dar. Das Gewähren beziehungsweise Annehmen solcher Zuwendungen ist nur erlaubt, soweit die Zuwendungen sozial adäquat und angemessen sind. Insbesondere darf die Annahme einer angemessenen Zuwendung weder die Entscheidungsfindung des Mitarbeiters beeinflussen, noch darf die angemessene Zuwendung den Anschein erwecken, sie beeinflusse die Entscheidungsfindung. Die Angemessenheit richtet sich dabei vor allem nach dem finanziellen Wert der Zuwendung, der Funktion und Stellung des Empfängers, dem zeitlichen Zusammenhang mit Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen sowie den geschäftlichen Gepflogenheiten des jeweiligen Landes. Spezifische, länderbezogene Regelungen werden gegebenenfalls in gesonderten Anweisungen festgelegt. Einladungen oder sonstige Zuwendungen dürfen - unabhängig von ihrem Wert - nur ausgesprochen, gewährt oder angenommen werden, wenn bereits der bloße Eindruck einer beabsichtigten oder tatsächlichen Beeinflussung von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen ist.

Zuwendungen an nahestehende Dritte wie zum Beispiel Familienangehörige sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Personalabteilung zulässig.

Besonders strenge gesetzliche Beschränkungen gelten bei Zuwendungen an Amtsträger. Zuwendungen an Amtsträger sind deshalb generell unzulässig und untersagt.

BEZIEHUNGEN ZU GESCHÄFTSPARTNERN

Beziehungen zu Geschäftspartnern dürfen allein auf objektiven Kriterien beruhen. Das gilt vor allem für die Auswahl der Partner. Homanit lehnt die Beteiligung an Kartellen oder anderen rechtswidrigen Kooperationen mit Wettbewerbern, Kunden oder Lieferanten, die zu Wettbewerbseinschränkungen oder -verzerrungen führen, strikt ab.


BUCHFÜHRUNG UND DOKUMENTATION

Homanit hält die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung ein.

Der erfolgreiche Geschäftsbetrieb und die Integrität der Informationen bei Homanit sind auch von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Geschäftsunterlagen abhängig. Entsprechend sind alle relevanten Papier- und elektronischen Aufzeichnungen korrekt und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Richtlinien zur Datenaufbewahrung (inkl. der anwendbaren Aufbewahrungsfristen) zu führen.

In den Büchern, Aufzeichnungen oder Konten von Homanit dürfen keine falschen oder irreführenden Eintragungen vorgenommen werden. Finanzmittel des Unternehmens dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, die in den zu Grunde liegenden Unterlagen aufgeführt sind.


DATENSCHUTZ

Homanit sorgt für ein einheitliches, angemessenes Datenschutzniveau.

Für die eigenen Geschäftszwecke und für zukünftige innovative Anwendungen nutzt Homanit die Möglichkeiten des elektronischen Informationsaustausches. Allerdings kennen wir auch die damit verbundenen Risiken. Im Umgang mit den personenbezogenen Daten der Mitarbeiter und Geschäftspartner schützt und respektiert Homanit daher das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre der betroffenen Personen.

Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist strikt auf hierzu autorisierte Personen begrenzt. Wer Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf diese ausschließlich im gesetzlichen Rahmen verwenden. Zur Sicherstellung effektiven Datenschutzes wurde ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, eventuelle Datenschutzverletzungen dem Datenschutzbeauftragten zu melden.

Darüber hinaus betrachten wir insbesondere jede Art von Know-how, Geschäfts- und Firmenberichte, Kostenübersichten, Rezepturen, Strategiepapiere, Markteinschätzungen sowie alle Informationen über Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter als besonders schützenswert. Informationen dieser Art dürfen nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Beachtung etwaiger bestehender Vereinbarungen an Dritte weitergegeben werden.


EXTERNE KOMMUNIKATION

Homanit verpflichtet sich zu einer offenen und rechtzeitigen sowie einheitlichen und verlässlichen Kommunikation gegenüber allen Interessensgruppen.

Mitarbeiter, die sich öffentlich – auch in sozialen Medien - über Homanit äußern, prägen damit das Bild des Konzerns – vor allem bei Interessensgruppen wie Medien, Geschäftspartnern, Bewerbern und Kapitalmärkten. Bei privaten Meinungsäußerungen von Mitarbeitern in der Öffentlichkeit muss daher eindeutig erkennbar sein, dass es sich nicht um die Auffassung von Homanit handelt. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung sozialer Medien. Offizielle Stellungnahmen erfolgen bei Homanit ausschließlich durch Personen, die dazu autorisiert sind.


EMBARGOGESETZE, HANDELSSANKTIONEN, EXPORTKONTROLLE

Homanit unterstützt die weltweiten Bestrebungen, die Herstellung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie die Weiterentwicklung hierfür geeigneter Trägertechnologien zu verhindern, und hält alle anwendbaren Außenwirtschafts- und Zollvorschriften ein.

Die internationalen Geschäftsaktivitäten von Homanit können unter geltenden Handelssanktionen und Handelsembargogesetzen zu Herausforderungen führen. Handelsembargogesetze und -vorschriften verbieten im Allgemeinen Unternehmen mit Sitz in einem bestimmten Land Geschäfte in einem anderen bestimmten Land durchzuführen. Sie sind verpflichtet, stets in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften in Bezug auf Embargogesetze und Handelssanktionen zu handeln. Homanit überwacht die Einhaltung dieser Embargos und Sanktionen.


STEUERN UND GELDWÄSCHEPRÄVENTION

Homanit beachtet alle Vorschriften des Steuerrechts und der Geldwäscheprävention im In- und Ausland.

Bei der Erfüllung der Steuerpflichten sind wir uns der eigenen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Im Rahmen unserer weltweiten Aktivitäten befolgen alle Mitarbeiter daher jederzeit die Regeln des jeweiligen nationalen Steuerrechts.

Darüber hinaus hält sich Homanit an die anwendbaren Gesetze zur Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Geldwäsche bedeutet, dass illegal erzielte Einnahmen verschleiert und in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt werden.

Zahlungen von und an Homanit in bar sind – außer in Bagatellfällen – untersagt. Es sind bei sämtlichen Zahlungen die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Steuerrechts und auch der Korruptionsprävention zu beachten.


GESELLSCHAFTLICHES UND POLITISCHES ENGAGEMENT

Homanit ist überzeugt, dass gesellschaftliches, soziales und politisches Engagement für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich ist.

Wir gewähren zum Beispiel Spenden in Form von Geld- und Sachzuwendungen zur Förderung kultureller, sozialer, religiöser, wissenschaftlicher, politischer sowie gemeinnütziger Zwecke. Spenden sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zulässig.


1 Im folgenden Dokument wird die männliche Form des Wortes Mitarbeiter verwendet, um die Verständlichkeit und Lesbarkeit zu garantieren. Das Wort Mitarbeiter schließt unserem Verständnis nach jeden mit ein, das heißt Männer, Frauen und Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Gleiches gilt auch für andere Begriffe wie Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Stellenbewerber und Amtsträger, die ebenso nicht in allen geschlechtsspezifischen Formen aufgeführt werden.